AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen Annette Dold nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“. Mit der Anmeldung bzw. Buchung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.

2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter bietet Coachings, Supervision, Führungskräfte- und Teamentwicklung, Organisationsberatung, Workshops, Trainings und mehrtägige Coachingtage an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Die inhaltliche Gestaltung der jeweiligen Veranstaltungen bleibt allein dem Veranstalter. Alle Angebote sind unverbindlich und der Veranstalter behält sich zeitliche und örtliche Änderungen von Veranstaltungen in zumutbarem Rahmen vor. Der Veranstalter behält sich ferner den Ersatz von Trainern sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien vor.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt mit der Annahme der Anmeldung des Teilnehmers zustande. Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt entweder per E-Mail oder Brief und wird per E-Mail oder auf dem Postweg bestätigt. Mit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter ist die Anmeldung für Teilnehmer und Veranstalter verbindlich. Der Vertrag beginnt und endet am genannten Zeitpunkt laut Buchungsbestätigung. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anmeldung eine Buchungsbestätigung. Diese erfolgt per E-Mail oder Brief.

3.3 Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR für gegenstandslos erklärt werden. Siehe hierzu auch die Stornierungsbedingungen im Punkt 7.1.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs oder Teamevents, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Anmeldung über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil die Mindestteilnehmerzahl für diese Veranstaltung nicht erreicht wurde. Krankheit des Trainers oder schlechte Witterungsbedingungen können ebenfalls zu einer kurzfristigen Absage einer Veranstaltung führen. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus entstehende Kosten (z.B. Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft) können nicht übernommen werden. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, bemüht sich der Veranstalter um ein vergleichbares Ersatzangebot, auf dieses jedoch kein Anspruch garantiert werden kann.

3.6 Eventuelle Übernachtungskosten sind von jedem Teilnehmer selbst zu entrichten. Hotelkosten sind von jedem Teilnehmer eigens an das Hotel zu zahlen. Der Vertrag zwischen Hotel und Teilnehmer kommt individuell zustande.

3.7 Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Ohne vollständige Zahlung des Seminarpreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.

4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle bzw. dem vorangegangenen Angebot des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise der Leistungen verstehen sich in Euro. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung und die gesamte Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn zahlbar und zum angegebenen Zahlungstermin auf der Rechnung fällig.

4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Nach Fälligkeit befindet sich der Teilnehmer ohne weiteren Hinweis in Verzug, jede Mahnung wird mit pauschal 5 EUR berechnet und der Anbieter ist berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

5.3 Fremdleistungen wie Anreise und ggf. Übernachtungen sind vom Teilnehmer eigens zu erbringen. Außer, wenn es ausdrücklich in der Veranstaltungsausschreibung aufgeführt ist. Für solche Leistungen gelten die AGB der jeweiligen Anbieter. Übernimmt der Veranstalter aus organisatorischen Gründen den Einkauf von Fremdleistungen für den Teilnehmer, so tut der Veranstalter das ausschließlich im Namen und auf Vollmacht der Auftraggeber/Teilnehmer. Dies kann z.B. die Anmietung von Räumlichkeiten, Transport der Teilnehmer, Catering, etc. betreffen. Sollten in diesem Rahmen Vorauszahlungen von dem Veranstalter an Dritte (Transportunternehmen, Cateringunternehmen, Vermieter, etc.) geleistet werden müssen, so sind diese vom Auftraggeber/Teilnehmer per Vorauszahlung an den Veranstalter zu leisten.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die physischen und psychischen Voraussetzungen für die jeweilige Veranstaltung erfüllt. Bei Unklarheiten sprechen Sie mich bitte an. Coaching, Coachingtage mit Bewegungselemente, Seminare, Workshops und vergleichbare Angebote sind intensiv und können anstrengend sein. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass diese keine Psychotherapie oder medizinische Behandlung darstellen und eine solche auch nicht ersetzen können. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Der Teilnehmer bestätigt, dass er psychisch und physisch belastbar ist und weder den Veranstalter noch Dritte für psychische und physische Auswirkungen während oder nach den Angeboten verantwortlich machen wird. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern) besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter an derselben teilnimmt.

6.2 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.3 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.7 Die angebotenen Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet und vorbereitet. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Dieses Restrisiko hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7. Stornierung / Absageregelung / Umbuchungen
7.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte der Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, so entstehen dem Teilnehmer nach Erhalt der Buchungsbestätigung folgende Stornokosten:

Bei Rücktritt ab 21 Tage vor Veranstaltung: 50 % der Veranstaltungskosten.
Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Veranstaltung: 100 % der Veranstaltungskosten.

7.2 Umbuchungen sind nur nach persönlicher Rücksprache und mit beiderseitiger Zustimmung möglich. Es kann nur auf gleichwertige Veranstaltungen umgebucht werden und nur wenn die Maximalteilnehmerzahl nicht überschritten wird. Eine  Umbuchung wird seitens des Anbieters schriftlich bestätigt, um Gültigkeit zu erlangen.

8. Abbruch der Veranstaltung
Wird eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises oder ggf. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

9. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.

10. Haftung und Versicherung
10.1 Die Veranstaltungen sind nie frei von jeglichem Risiko für Leib und Leben. Trotz größtmöglicher Umsicht und Sorgfalt des Veranstalters bleibt ein durch die Veranstaltung bedingtes, erhöhtes Restrisiko bestehen. Deshalb erfolgt die Teilnahme bei allen Veranstaltungen auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.
Angemessener Versicherungsschutz (z.B. Auslandsreisekranken-/ Unfall-/ Bergekosten-Versicherung) ist Sache des Teilnehmers. Grundsätzlich empfehle ich eine Auslandsreisekrankenversicherung, die auch Bergungskosten übernimmt. Ich empfehle eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da diese nicht im Preis enthalten ist. Falls Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können, z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – oder wenn Sie Ihren Reiseaufenthalt unerwartet abbrechen müssen, bekommen Sie durch die Versicherung möglicherweise finanzielle Verluste ersetzt.

10.2 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

10.3 Jeder Teilnehmer entscheidet selbst, in welcher Weise er sich auf die angebotenen Prozesse der angebotenen Veranstaltung einlässt und ist für sich selbst verantwortlich. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit haftet der Coach nicht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich an alle von der Kursleitung gegebenen Hinweise zu halten. Für An- und Abreise wird keine Haftung übernommen. Teilnehmer die sich wegen körperlicher oder psychischer Erkrankungen in ärztlicher Dauerbehandlung befinden, sollten den Rat Ihres Arztes bezüglich der Teilnahme einholen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich speziell bei den Coachings um keine Therapie oder Behandlung handelt.

11. Gerichtsstand
Für den Vertrag und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters.

12. Schlussbestimmungen
Änderungen von Vereinbarungen, insbesondere der Vereinbarung zusätzlicher Leistungen bedürfen vorab der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, sobald sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien wollten bzw. vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht hätten.

Stand: Oktober 2023

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